Nichtraucherschutz im Innenbereich

Passivrauchen in Innenräumen ist in besonderem Maße gesundheitsschädigend und ausgrenzend!

Passivrauch besteht aus über 7000 chemischen Stoffen, von denen nachweislich hunderte giftig und mindestens 70 krebserregend sind. Die durch drei brennende Zigaretten verursachte Feinstaubbelastung in einem Innenraum (60 Kubikmeter) ist zehnmal größer als die eines parallel laufenden Dieselautos. Geltende Feinstaubgrenzwerte für den Außenbereich werden teilweise um das 14-fache überschritten. Rauchen stellt mit Abstand die größte Ursache von Innenraumluftverschmutzung dar.

In geschlossenen Räumen konzentrieren sich diese Schadstoffe in der Luft sowie der Inneneinrichtung (sogenannter Kalter Rauch) und schädigen auf diese Weise alle Anwesenden. Heranwachsende und Menschen mit Vorerkrankung sind hierbei besonders gefährdet. Aber auch für gesunde Erwachsene stellt Passivrauchen eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr dar, die mit einem erhöhten Risiko für zahlreiche, mitunter schwere Erkrankungen, wie Herzinfarkte, Schlaganfälle, Krebs oder Diabetes, einhergeht.

Aus diesem Grund muss Nichtraucherschutz in Innenräumen zu einer absoluten Selbstverständlichkeit werden – und das ohne Ausnahmen. Es geht dabei nicht nur um Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz, sondern vor allem auch darum, gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zu garantieren.

Ziele & Forderungen für den Innenbereich

Rauchfreie Gastronomie

Die komplette Gastronomie muss endlich rauchfrei sein. Ausnahmen in den landesspezifischen Nichtraucherschutzgesetzen (wie z.B. abgetrennte Raucherräume) müssen gestrichen werden. Als Vorbild dienen hier die Gesetze in NRW, Bayern und dem Saarland.

Arbeitsstättenverordnung anpassen

Die einfachste Möglichkeit einen bundesweit einheitlichen und hohen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz umzusetzen, ist die Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Hier muss insbesondere die Ausnahme für 'Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr' gestrichen werden.

Nichtraucherschutz durchsetzen

Es reicht nicht Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen nur zu erlassen. Ganz entscheidend ist es, dass sie auch durchgesetzt werden. Dazu muss der Staat die Zuständigkeiten für Kontrollen und Beschwerden klären und ausreichende finanzielle und personelle Mittel bereitstellen.

Verstöße konsequent ahnden

Verstöße gegen den Nichtraucherschutz müssen entschlossen geahndet und bestraft werden. Hierzu eignet sich eine Stufenregelung, die bei kleineren Verstößen noch Geldbußen vorsieht, während wiederholte bzw. schwere Verstöße auch zum Entzug der Betriebserlaubnis führen können.

Rauchverbot im Auto

Rauchen im Auto führt zu einer extrem hohen Schadstoffbelastung der Innenraumluft. Minderjährige und Schwangere sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Daher sollte das Rauchen im Auto unter diesen Umständen verboten werden und von der Polizei kontrolliert werden.

Rauchfreies Wohnen

Nachbarn, die in Innenräumen, auf dem Balkon oder im Nahbereichen zu anderen Wohnungen rauchen, werden von vielen Mitmieter*innen als großes Ärgernis und Gesundheitsrisiko empfunden. Der Rauch zieht oft durch offene Fenster, Türen und Ritzen in den Wänden. Jeder Mensch hat das Recht auf einen schadstofffreien Wohnbereich. Daher ist hier dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben.

Nichtraucherschutz im Außenbereich

Die Gefahren des Passivrauchens unter freiem Himmel werden immer noch unterschätzt.

Auch außerhalb geschlossener Räume ist Passivrauchen gesundheitsschädlich. Denn in dem Moment, in welchem man den Rauch riechen kann, gelangen auch die darin enthaltenen Giftstoffe in den Körper. Besonders problematisch ist es, wenn Personen über längere Zeit zum Passivrauchen unter freiem Himmel gezwungen sind, also permanent den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sind. Die gilt beispielsweise für das Verweilen auf Restaurantterrassen oder im Biergarten. Erschwerend kommt hinzu, dass hierbei oft auch Familien mit Kindern betroffen sind.

Darüber hinaus stellt der permanente Rauch in der Nase eine erhebliche Geruchsbelästigung für viele Nichtraucher*innen dar – insbesondere in naturnahen Bereichen und an Orten, die eigentlich zur Erholung oder dem Sport an der frischen Luft gedacht sind.

Ziele & Forderungen für den Außenbereich

Rauchfreie Schulen

Das Rauchen vor und auf dem Schulgelände (in den 'Raucherecken') stellt ein ganz besonderes Problem dar, da Schüler*innen auf diese Weise nicht nur giftigem Rauch ausgesetzt sind, sondern darüber hinaus zum Rauchen verleitet werden. Daher sollten 'Raucherecken' überall abgeschafft und großräumige Rauchverbotszonen im öffentlichen Bereich um das Schulgelände gezogen werden.

Rauchfreie Bus- & Bahnhaltestellen

Bushaltestellen, Tramstationen und Bahnhöfe sind öffentliche Ort, auf die viele Menschen (auch Schüler*innen) regelmäßig angewiesen sind. Hier wäre es ganz besonders wichtig für eine rauchfreie Umgebung zu sorgen, um Gesundheitsschäden und Belästigung auszuschließen. Daher sollten hier weiträumige Rauchverbote erlassen und von den Verkehrsunternehmen mithilfe von Bußgeldern durchgesetzt werden. Sogenannte Raucherinseln sollten abgeschafft werden, da sie keinen effektiven Schutz vor Passivrauchen gewährleisten.

Rauchfreie Spiel- und Sportplätze

Spielplätze dienen der freien spielerischen und sportlichen Entfaltung von Kindern und Jugendlichen. Rauchende Erwachsene sind hier nicht nur ein schlechtes Vorbild, sondern auch eine gesundheitliche Gefährdung für die Heranwachsenden. Deshalb sollte für alle Spiel- und Sportplätze ein Rauchverbot erlassen und mithilfe von empfindlichen Bußgeldern durchgesetzt werden.

Rauchfreie Parks & Grünanlagen

Grünanlagen & Parks dienen als geistige und körperliche Erholungsgebiete, wo frische Luft selbstverständlich sein sollte. Daher sollten hier Rauchverbote erlassen werden, die mithilfe von Bußgeldern durchgesetzt werden.

Rauchfreie Strände & Schwimmbäder

Strände & Schwimmbäder dienen der geistigen und körperlichen Erholung sowie der sportlichen Betätigung. Darüber hinaus werden sie häufig von Familien mit Kindern besucht. Frische, schadstofffreie Atemluft muss hier gewährleistet sein. Daher sollten für alle öffentlichen Strände und Schwimmbäder Rauchverbote erlassen und mithilfe empfindlicher Bußgelder durchgesetzt werden.

Rauchfreie Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete und Nationalparks dienen als Naturerlebnis der geistigen und körperlichen Erholung. Sie werden auch für sportliche und schulische Zwecke genutzt. All das lässt sich nicht mit verrauchter Luft in Einklang bringen. Daher sollten für alle Naturschutzgebiete strenge Rauchverbote erlassen und mithilfe empfindlicher Bußgelder durchgesetzt werden.

Rauchfreie Terrassen & Biergärten

Viele Menschen stören sich massiv daran, dass ein Besuch einer Restaurantterrasse oder eines Biergartens nicht ohne Passivrauchen möglich ist. Besonders für Familien mit Kindern stellt das ein großes Problem dar. Hinzu kommt, dass der Rauch oft von draußen durch offene Fenster und Türen in die Innenbereiche zieht. Daher sollte, wie in der Innengastronomie, auch hier ein Rauchverbot erlassen und durchgesetzt werden.

Rauchfreie Eingangsbereiche

Beim Betreten öffentlicher Gebäude, wie Universitäten, Ämter oder Bahnhöfe, müssen Menschen oft durch eine 'Wand' aus Rauch gehen, wodurch der Zugang zu diesen Orten eingeschränkt ist. Daher sollten Rauchverbotszonen in den Eingangsbereichen geschaffen werden.

Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen

Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäuser, dienen der Gesundheit. Daher ist es hier von höchster Wichtigkeit für eine rauchfreie Umgebung zu sorgen. Es ist inakzeptable, dass kranke Menschen nicht einmal auf dem Krankenhausgelände schadstofffreie Luft atmen können. Daher sollten derartige Bereiche komplett rauchfrei sein. Rauchen sollte nur an besonderen ausgewiesenen Orten möglich sein, die über ausreichende technische Maßnahmen verfügen, um eine Fremdgefährdung auszuschließen.

Rauchfreie Innenstädte

In Innenstädtischen Bereichen treffen oft viele Menschen gedrängt aufeinander, sodass es wenig Möglichkeiten zum Ausweichen gibt. Es sollte daher darüber nachgedacht werden auch besonders frequentierte Bereiche der Innenstädte, wie z.B. die Fußgängerzonen, zu Rauchverbotszonen zu erklären.