Oberes Mittelfeld

Hamburg bietet einen vergleichsweise ‚guten‘ Schutz – jedoch mit Verbesserungspotenzial!

Nach den drei Bundesländern mit einem absoluten Rauchverbot in Innenräumen (NRW, Bayern, Saarland) hat Hamburg wohl das derzeit ‚beste‘ Nichtraucherschutzgesetz. In unserem bundesweiten Nichtraucherschutz-Ranking belegt Hamburg den vierten Platz.

Seit der ersten Fassung des hamburgischen Passivraucherschutzgesetz kam es zu einigen Veränderungen, unter anderem zwei erfolgreiche Klagen von Gastronomen vor dem Bundesverfassungsgericht. Zum einen gegen das erste Gesetz von 2007 (Schwarz-Grün), das 2010 novelliert wurde. Und zum Anderen gegen das zweite Gesetz („wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden“), das 2012 durch die SPD novelliert wurde. Trotz pro Nichtraucherschutz engagierter Politiker:innen verschiedener Parteien (CDU-Senator Harald Krüger, SPD-Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, SPD-Bezirksverband Altona) und jahrelanger Debatte (inklusive erfolglosem Versuch eines Volksbegehrens seitens der ÖDP Hamburg 2010/2011) gelang bisher leider nicht der „ganz große Wurf“. Trotz diverser Rückschläge konnte in Hamburg über die letzten Jahre eine positive Tendenz hin zu einem strengeren Nichtraucherschutz beobachtet werden.

Insgesamt bleibt es aber bei einem unzureichenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Grund sind die Ausnahmen in Form abgetrennter Raucherräume und kleiner Raucherkneipen (< 75 m²). Jedoch sei hier angemerkt, dass an Raucherräume im Vergleich zu anderen Bundesländern recht hohe Anforderungen gelten. Raumlufttechnische Anlagen müssen beispielsweise zertifiziert sein. Dennoch muss ganz klar gesagt werden, dass Lüftungsanlagen (sog. ‚technischer Nichtraucherschutz‘) aus wissenschaftlicher Sicht KEINEN angemessenen Ersatz für räumliche Rauchverbote darstellen. Die Schadstoffbelastung der Innenraumluft bleibt daher ein ernstzunehmendes Problem in Hamburg. Für Festzelte gelten immerhin keine besonderen Ausnahmen.

Kritisch muss für Hamburg darüber hinaus festgehalten werden, dass die Durchsetzung der Regelungen – insbesondere in den Stadtteilen und Vergnügungsvierteln der Innenstadt (St. Pauli, Reeperbahn, Schanzenviertel, etc.) deutlich verbessert werden muss. Immer wieder kommt es hier zu (teilweise anhaltenden) Gesetzesverstößen und Beschwerden.

Im Hinblick auf Rauchverbote unter freiem Himmel gibt es in Hamburg (wie in allen anderen Bundesländern auch) weiterhin großen Nachholbedarf! Dies betrifft insbesondere Freibäder, Parks, Naturschutzgebiete, Restaurantterrassen/Biergärten und öffentliche Gebäudeeingänge. Positiv kann angemerkt werden, dass Hamburg ein Rauchverbot auf Spielplätzen erlassen hat.

  • Schulen | Rauchfrei

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.

  • Hochschulen (innen) | RAUCHFREI

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.

  • Kindertagesstätten | RAUCHFREI

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen im Innen- und Außenbereich.

  • Gesundheitseinrichtungen | NICHT RAUCHFREI

    Ausnahmen für zwingend konzeptionelle oder therapeutische Zwecke.

  • Innengastronomie | NICHT RAUCHFREI

    Gesetzliche Ausnahmen für Nebenräume und Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche.

  • Clubs & Diskotheken | NICHT RAUCHFREI

    Gesetzliche Ausnahmen für vollständig abgetrennte und deutlich gekennzeichnete Nebenräume ohne Tanzfläche.

  • Restaurantterrassen & Biergärten | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Kinderspielplätze | RAUCHFREI

    Flächendeckendes Rauchverbot (Verordnung zum Schutz der öffentl. Grün- und Erholungsanlagen)

  • Kultureinrichtungen | RAUCHFREI

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.

  • Sportstätten (innen) | RAUCHFREI

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.

  • Sportstadien | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Parks | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Behörden & Ämter | NICHT RAUCHFREI

    Verschiedene Ausnahmen vom gesetzlichen Rauchverbot.

  • Justizvollzugsanstalten | NICHT RAUCHFREI

    Verschiedene Ausnahmen vom gesetzlichen Rauchverbot.